Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.  
 
  Geschäftsordnung 28.03.2024 21:06 (UTC)
   
 

 

 

Geschäftsordnung

des

Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.

DKB – BLV-Verein 02 – 50

AZ-Ortsgruppe 482 Nürnberg-Zabo

(Stand 14.03.2015)

 

Inhaltsverzeichnis:

§ 1           Vorstandschaft

§ 1.1        Erweiterte Vorstandschaft

§ 2            Verwaltung

§ 3            Aufgaben der einzelnen Verwaltungsämter

§ 4            Mitgliedsbeitrag

§ 5            Ringbestellung

§ 6            Ehrungen

§ 7            Todesfall eines Vereinsmitglieds

§ 8            Versammlungen

§ 8.1        Grillfest

§ 8.2        Weihnachtsfeier

§ 9            Teilnahmen an Tagungen / Unkostenerstattung

§ 10          Vereinshomepage / Vereins-Email

§ 11         Vereinsvögel

§ 11.1      Vereinsgegenstände

§ 12         Vereinsausstellung

§ 12.1      Verantwortlich und Weisungsbefugnis bei der Vereinsausstellung

§ 12.2     Offene Vereinsausstellung

§ 12.3      Ablauf der Vereinsaustellung

§ 12.4     Ausstellungsberechtigung

§ 12.5     Gestaltung der Ausstellung

§ 12.5.1   Tombola

§ 12.5.2   Cafeteria

§ 12.6     Standgeld

§ 12.7     Preisrichter / Zuchtrichter

§ 12.8     Ausstellungskatalog/Flyers/Plakate


§ 12.8.1   Gestaltung und Werbung

§ 12.9     Pokale / Medaillen und Ehrenpreise

§ 12.10   Titelvergabe und Schauklasseneinteilung der einzelnen Sparten bei der Vereinsausstellung

§ 12.10.1  Sparte F (Farbkanarien)

§ 12.10.2  Sparte P (Positurkanarien)

§ 12.10.3  Sparte M (Mischlinge)

§ 12.10.4  Sparte C/E (Cardueliden/Europäer)

§ 12.10.5  Sparte  EX (Prachtfinken)

§ 12.10.6  Sparte WS (Wellensittiche)

§ 12.10.7  Sparte SI/GS (Sittiche/Großsittiche/Papageien)

§ 12.10.8  Sparte Gesangskanarien/Gesangspositur

 

 

§ 1 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:

o   1.Vorsitzender

o   2.Vorsitzender

o   1.Kassier

o   1. Schriftführer

 

§ 1.1 Erweiterte Vorstandschaft

Die erweiterte Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:

o   1.Vorsitzender

o   2.Vorsitzender

o   1.Kassier

o   1. Schriftführer

o   Ehrenvorsitzende

 

§ 2 Verwaltung

Die Verwaltung setzt sich zusammen aus:

o   1.Vorsitzender

o   2.Vorsitzender

o   1.Schriftführer

o   2.Schriftführer

o   1.Kassier

o   2.Kassier

o   Spartenobmann F/P/M/C/E

o   Spartenobmann WS/SI/GS/EX

o   Ehrenmitglieder

o   Ehrenvorsitzende

 

§ 3  Aufgaben und Pflichten der einzelnen Verwaltungsämter

Das ausscheidende Verwaltungsmitglied hat innerhalb von  4 Wochen nach dem Ausscheiden vom Amt die kompletten Vereinsgegenstände an den neuem zuständigen Verwaltungsmitglied bzw. den Vertreter zu übergeben. Das Ausscheidende Verwaltungsmitglied hat die Bringschuld.

 

Nachfolgend werden die Aufgabengebiete der einzelnen Ämter festgelegt.

o   Aufgaben des 1.Vorsitzenden

o   Leitungskompetenz und Verantwortung für den Gesamtverein

o   Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht

o   Vertretung des Verein nach innen und außen

o   Koordination der Vorstandsarbeit

o   Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Vorstand- / Verwaltungssitzungen

o   Vorbereitung, Einberufung und Leitung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung

o   Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des Vorstands-/ Verwaltungs-/Mitgliederversammlung

o   Zeitgleich Änderungen von der Satzung und Vorsitzende beim Notar anmelden, zum Eintrag ins Vereinsregister

o   Die Durchführung und Leitung der Vereinsausstellung

o   Die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögen

o   Betreuung der Vereinshomepage und der Email-Account

o   Rechtzeitige Beantragung von Genehmigungen für die Vereinsausstellung

o   Verantwortlich für die Vereinsausstellung

o   Einladung der Preisrichter/Zuchtrichter für die Vereinsausstellung

o   Verantwortlich für die Gestaltung und Anfertigung des Ausstellungskatalog/Flyers/Plakate

o   Beantragung jährlich die AZ-Ehrennadel in Bronze

o   Meldung der Daten der AZ-Ortsgruppe an den AZ-Obmann für Orts- und Landesgruppenangelegenheiten

o   Aufgaben des 2.Vorsitzenden

o   Vertretung des 1.Vorsitzenden

o   Mitwirkung bei der Festlegung der Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen

o   Zeitgleich Änderungen von der Satzung und Vorsitzende beim Notar anmelden, zum Eintrag ins Vereinsregister

o   Vertretung des Vereins nach innen und außen

o   Betreuung der Vereinshomepage und der Email-Account

o   Rechtzeitige Beantragung von Genehmigungen für die Vereinsausstellung

o   Verantwortlich für die Vereinsausstellung

o   Einladung der Preisrichter/Zuchtrichter für die Vereinsausstellung

o   Verantwortlich für die Gestaltung und Anfertigung des Ausstellungskatalog/Flyers/Plakate

o   Beantragung jährlich die AZ-Ehrennadel in Bronze

o   Meldung der Daten der AZ-Ortsgruppe an den AZ-Obmann für Orts- und Landesgruppenangelegenheiten

o   Aufgaben des 1.Schriftführer

o    Anfertigung von Protokollen bei gewöhnliche / ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung

o   Erledigung des Schriftverkehrs

o   Betreuung der Medienarbeit

o   Betreuung der Vereinshomepage

o   Aufgaben des 2.Schriftführer

o   Aufgaben wie der 1.Schritführer, in dessen Abwesenheit

o   Aufgaben des 1.Kassier

o   Führung der Vereinskasse

o   Einzug der Mitgliederbeiträge und Mahnungswesen

o   Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Vereins

o   Bericht über die Finanz- und Vermögenslage in der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung

o   Abfassen eines Jahresberichts

o   Erstellen eines Haushaltsplans

o   Rechnungsabschluss

o   Ringbestellung entgegen nehmen und bearbeiten

o   Ringlieferungen überprüfen und die Ringe an die Züchter ausliefern

o   Aufgaben des 2.Kassier

o   Aufgaben wie der 1.Kassier, in dessen Abwesenheit

o   Aufgaben des Spartenobmann F/P (Farb- und Positurkanarien)

o   Änderungen in der Sparte den Vereinsmitglieder bekanntgeben

o   Bei Fragen in der Sparte mit Rat und Tat zur Seite stehen

o   Vorträge halten  bei der Mitgliederversammlung

o   Aufgaben des Spartenobmann M/C/E (Mischlinge/Cardueldiden/Europäer)

o   Änderungen in der Sparte den Vereinsmitglieder bekanntgeben

o   Bei Fragen in der Sparte mit Rat und Tat zur Seite stehen

o   Vorträge halten  bei der Mitgliederversammlung

o   Aufgaben des Spartenobmann WS/SI/GS (Wellensittiche/Sittiche/Großsittiche/Papageien)

o   Änderungen in der Sparte den Vereinsmitglieder bekanntgeben

o   Bei Fragen in der Sparte mit Rat und Tat zur Seite stehen

o   Vorträge halten  bei der Mitgliederversammlung

o   Aufgaben des Spartenobmann EX (Prachtfinken)

o   Änderungen in der Sparte den Vereinsmitglieder bekanntgeben

o   Bei Fragen in der Sparte mit Rat und Tat zur Seite stehen

o   Vorträge halten  bei der Mitgliederversammlung

o   Aufgaben des Vogelschutzwarts

o   Aktionen planen für den Vogelschutz

o   Zuständig für die vereinsinternen Nistkästen

o   Durchführung der Reinigung der Nistkästen

o   Vorträge halten  bei der Mitgliederversammlung

o   Aufgaben des Gerätewarts

o   Aufzeichnungen von Vereinsgegenstände führen

o   Inventar verwalten

o   Inventar pflegen und mit Rücksprache der Vorstandschaft Arbeitsdienste einberufen

 

§ 4 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag des Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V. beläuft sich zurzeit:

o   Volljähriges Mitglied 18 Euro im Kalenderjahr

o   Bis zum 18.Lebensjahr im Kalenderjahr 8 Euro

Bei einer zusätzlichen Mitgliedschaft beim DKB/BLV kommen noch dazu:

o   Volljähriges Mitglied 45 Euro

o   Bis zum 18.Lebensjahr 26 Euro

Beide Beiträge sind bis zum 25.10. für das folgende Kalenderjahr zu leisten.

Es besteht die folgenden Arten der Bezahlung:

o   Barzahlung an den 1. bzw. 2. Kassier

o   Per Lastschrift bei Erteilung einer Einzugsermächtigung

o   Überweisung auf das Vereinskonto

Flessabank Fürth

Konto-Nr. 410 582

BLZ 793 301 11

Kontoinhaber: Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.

Sollte ein DKB/BLV-Mitglied bis 01.04. des laufenden Jahres seinen Beitrag nicht bezahlt haben, wird dieser bei DKB/BLV mit sofortiger Wirkung gelöscht.

Bei einer Mitgliedschaft bei der AZ ist der Jahresbeitrag direkt an die AZ zuzahlen.

Über die Erhöhung oder Senkung der Mitgliedsbeiträge des Vereins entscheidet die ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung.

 

Von den Vereinsmitgliedsbeiträgen sind befreit:

o   Ehrenvorsitzende

o   Ehrenmitglieder

 

§ 5 Ringbestellung

Ringbestellungen werden für das folgende Zuchtjahr im September auf der Mitgliederversammlung  vom 1. oder 2.Kasssier entgegengenommen.

Eine Nachbestellung erfolgt dann im Januar und März auf der Mitgliederversammlung.

Sollten außerhalb der drei Termine Ringbestellung verlangt werden, muss der Ringbesteller die anfallenden Kosten komplett bezahlen.

 

§ 6 Ehrungen

 

Die Ehrungen werden zur Weihnachtsfeier bzw. zur Jahreshauptversammlung vergeben.

Folgende Ehrungen werden durchgeführt mit dazu angegebenen Sachaufwendungen:

Vereinsmitgliedschaft:

25jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 25 Euro)

30jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 30 Euro)

35jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 35 Euro)

40jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 40 Euro)

45jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 45 Euro)

50jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 50 Euro)

55jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 55 Euro)

60jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 60 Euro)

65jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 65 Euro)

70jähriges (Urkunde mit einen Sachpreis im Wert von 70 Euro)

Die Vereinsmitgliedschaft wird berechnet vom Eintrittsdatum. Sollte das Vereinsmitglied ausgetreten sein und später wieder eingetreten sein, beginnt die Berechnung der Vereinsmitgliedschaft von neuen. Die früheren Jahre werden nicht  mit gerechnet.

Über die Art des Sachpreises entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.

Geburtstage:

(Dass ein Mitglied eine Ehrung zum Geburtstag erhält, muss das Mitglied mindestens ein Kalenderjahr eine Mitgliedschaft im Verein  aufweisen.)

50.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 25 Euro)

60.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 30 Euro)

65.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 30 Euro)

70.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 35 Euro)

75.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 35 Euro)

80.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 40 Euro)

85.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 40 Euro)

90.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 45 Euro)

95.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 45 Euro)

100.Geburtstag (Karte mit einen Sachpreis im Wert von 50 Euro)

Ehrenmitglied / Ehrenvorsitzender

Ehrenmitglied (Urkunde mit einem Sachpreis im Wert von 30 Euro)

Ehrenvorsitzender (Urkunde mit einem Sachpreis im Wert von 50 Euro)

 

Besondere Leistungen

Vereinsmitglieder können geehrt werden, für besondere Leistungen im Sinne des Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“.

Über diese Ehrung mit einem entsprechenden Sachpreis entscheidet die Vorstandschaft in einer Vorstandschaftssitzung.

AZ-Ehrennadeln in Bronze

Die AZ-Ortsgruppe kann jährlich 1 AZ-Ehrennadel in Bronze ( bei 10jährigen Bestehendes der AZ-Ortsgruppe zwei Ehrennadeln und im Jahr ihres 20jährigen Bestehens 3 Ehrennadeln) beantragen. Die Vorstandschaft (1. und 2.Vorsitzender, 1. Kassier und 1.Schriftführer)entscheiden auf einer Vorstandschaftssitzung an welches AZ-Mitglied im Verein eine Nadel vergeben wird.  Der Beschluss ist durch einfache Mehrheit zu erfolgen, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden. Voraussetzung für die Vergabe ist eine aktive Mitarbeit in der AZ-Ortsgruppe. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, wird keine AZ-Ehrennadel beantragt. Eine Vergabe kann nur an ein AZ-Mitglied erfolgen.

Die Ehrennadel wird auf der Weihnachtsfeier bzw. zur Jahreshauptversammlung überreicht. Die Beantragung erfolgt durch den 1. oder 2.Vorsitzenden.

 

§ 7 Todesfall eines Vereinsmitglieds

Bei Tod eines Vereinsmitglieds wird auf Kosten des Vereins eine Traueranzeige in der Zeitschrift „Der Vogelfreund“ veröffentlicht. Ebenso wird ein Trauerkranz/Gesteck und ähnliches im Wert von 50 Euro auf Kosten des Vereins bei der Trauerfeier übergeben.

 

§ 8 Versammlungen

Die gewöhnliche Mitgliederversammlung (Monatsversammlung) findet in den folgenden Monaten statt:

Januar / Februar / April / Mai / Juni / September / Oktober

Die ordentliche Monatsversammlung (Jahreshauptversammlung) findet im Monat März statt.

Im Monat Juli findet anstelle der gewöhnlichen Mitgliederversammlung ein Vereinsgrillfest, im Monat November die Vereinsausstellung und im Monat Dezember die Weihnachtsfeier statt.

Bei den gewöhnlichen Mitgliederversammlungen soll  jedes Mal ein Vortrag gehalten werden.

Tagungslokal: Das Tagungslokal wird von der Vorstandschaft bekannt gegeben.

 

 

§ 8.1 Grillfest

Der Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ veranstaltet im Monat Juli (zweites Wochenende) ein Grillfest, wo alle Vereinsmitglieder mit Familienangehörige eingeladen sind. Über den Austragungsort und Ablauf des Grillfestes entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.

Die Kosten der Veranstaltung übernimmt der Verein.

 

§ 8.2 Weihnachtsfeier

Der Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ veranstaltet im Monat Dezember (zweites Wochenende) eine Weihnachtsfeier, wo alle Vereinsmitglieder mit Familienangehörige eingeladen sind. Über den Austragungsort und Ablauf der Weihnachtsfeier entscheidet die erweiterte Vorstandschaft. Die Kosten der Veranstaltung übernimmt der Verein.

 

§ 9 Teilnahme an Tagungen / Unkostenerstattung

Der 1. oder 2.Vorsitzende bzw. ein Beauftragter des Vereins vertritt den Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ auf Tagungen vom BLV / DKB / AZ oder andere Organisationen.

Es ist vorgesehen, dass mindestens 2 Personen des Vereins auf den Tagungen anwesend sind.

Die Fahrkosten (es sollen immer Fahrgemeinschaften gebildet werden) und die Verköstigung (im angemessenen Verhältnis) wird vom Verein übernommen. Für die Ausgaben sind Belege/Quittungen erforderlich. Diese sind dem 1. bzw. 2. Kassier vorzulegen.

 

§ 10 Vereinshomepage / Vereins-Email

Der der Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ hat seine eigene Vereinshomepage unter:

www.vogelverein-nuernberg-1882.de.tl

Die Vereinshomepage ist werbefrei von Fremdfirmen. Die Betreuung der Homepage unterliegt den 1. und 2.Vorsitzenden.

Die Kosten der Homepage trägt der Verein.

Die Email Adresse des Vereins lautet: vogelverein.nuernberg.1882@web.de

Die Betreuung des Accounts unterliegt dem 1. und 2. Vorsitzenden.

 

§ 11 Vereinsvögel

Der Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ beabsichtigt keinen Besitz von eigene Vereinsvögel. Sollten Vereinsvögel zugelegt werden, muss dies bei einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden werden und festgelegt werden.

Außerdem ist auf dieser Versammlung festzulegen, wer die Vereinsvögel pflegt. Die Kosten für die Pflege übernimmt der Verein. Sollten Nachzuchten aus den Vereinsvögel entstehen, hat der Verein auf 50% des Nachwuchs  Anspruch.

 

§ 11.1 Vereinsgegenstände

Vereinsgegenstände (Inventar für die Vogelausstellung / Volieren / Vitrinen / Beamer etc.) sind Eigentum des Vereins und dürfen keinen Vereinsmitglied kostenlos oder gegen Unkostenbeitrag ausgeliehen werden.

 

§ 12 Vereinsausstellung

Der Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ veranstaltet jedes Jahr im Monat November eine Vogelausstellung.

Der Termin der Vogelausstellung ist das zweite Wochenende im November.

Für die rechtzeitige Beantragung der Ausstellung ist der 1. oder 2.Vorsitzende zuständig.

 

§ 12.1 Verantwortlich und Weisungsbefugnis bei der Vereinsausstellung

Verantwortlich für die Vereinsausstellung ist der 1. und 2. Vorsitzender. Weisungsbefugnis auf der Vereinsausstellung hat der 1. und 2. Vorsitzender und dessen Beauftragten

 

§ 12.2 Offene Vereinsausstellung

Der Verein „Vogelschutz- und Vogelzuchtverein Nürnberg 1882 e.V.“ beabsichtigt keine offene Schau.

Sollte aus gegebenem Anlass doch eine Offene Schau durchgeführt werden, muss dies bei einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden werden.

Auf dieser Versammlung müssen auch die Bedingungen (Standgeld/Pokalverteilung etc.) beschlossen werden.

 

§ 12.3 Ablauf der Vereinsaustellung

Über den Ablauf (Arbeitseinteilung und Arbeitsablauf) entscheidet die Vorstandschaft.

 

§ 12.4 Gestaltung der Ausstellung

Über die Gestaltung der Vereinsausstellung entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.

 

§ 12.4.1 Tombola

Über die Stückzahl der Gewinne und Nieten entscheidet der 1. oder 2.Vorsitzende, sowie über den Lospreis. Für die rechtzeitige Beantragung der Tombola ist der 1. oder 2.Vorsitzende zuständig.

 

§ 12.4.2 Cafeteria

Über die Art der Verköstigung und den Preisen entscheidet die erweiterte Vorstandschaft

 

§ 12.5 Ausstellungsberechtigung

Ab  dem Ausstellungsjahr 2012 sind nur Vereinsmitglieder zum Ausstellen von Vögel auf der Vereinsausstellung berechtigt, die aktiv im Vereinsleben bzw. im Vorfeld/Aufbau und/oder der Durchführung der Vereinsschau aktiv mitgeholfen haben. Die Ausnahme ist Krankheit. (Beschluss vom 10.03.2012 bei der Jahreshauptversammlung)

 

§ 12.6 Standgeld

Das Standgeld beträgt für Vereinsmitglieder bis zu 10 Ausstellungsvögel pro Vogel 2 Euro, ab dem 11 Ausstellungsvogel fällt kein weiteres Standgeld an (Der Höchstbetrag für ein  Vereinsmitglied liegt bei 20 Euro Standgeld).

 

§ 12.7 Preisrichter / Zuchtrichter

Der 1. bzw. 2. Vorsitzender lädt für die einzelnen Sparten einen Preisrichter/Zuchtrichter ein.

Wenn abgesehen werden kann, dass in einzelnen Sparten zu wenige Ausstellungsvögel ausgestellt werden, können folgende Sparten zusammengelegt werden:

o   F / P / M / C / E

o   WS / GS

o   WS / GS / EX

 

§ 12.8 Ausstellungskatalog / Flyers / Plakate

Für jede Vereinsausstellung wird ein Ausstellungskatalog erstellt und an den Aussteller ein Exemplar kostenlos abgegeben. An Vereinsmitglieder, die nicht ausstellen, kann der Ausstellungskatalog für 2 Euro erworben werden.

Der Katalog wird auf der Vereinsausstellung an Besucher für 2,50 Euro verkauft.

Die Kosten zum Erstellen des Katalogs übernimmt der Verein.

Über die Stückzahl der Flyers / Plakate entscheidet die Vorstandschaft. Die Vorstandschaft ist auch für die Gestaltung und rechtzeitige Bereitstellung verantwortlich.

Verantwortlich für die Erstellung des Katalogs/Flyers und Plakate ist der 1. und 2.Vorsitzender.

 

§ 12.8.1 Gestaltung und Werbung

Der Katalog wird im Format DIN A4 erstellt und müssen die kompletten Ausstellungsergebnisse der einzelnen Sparten enthalten.

Anzeigen von Vereinsmitglieder (Züchteranzeigen in der Größe: 1/3 Seite) kostet 8 Euro.

Kosten für Geschäftsanzeigen:

1 Seite DIN A4 in s/w 50 Euro /  farbig 60 Euro

½ Seite DIN A4 in s/w  30 Euro / farbig 35 Euro

¼ Seite DIN A4 in s/w 18 Euro / farbig 24 Euro

1/8 Seite DIN A4 in s/w 10 Euro / farbig 15 Euro

 

§ 12.9 Pokale / Medaillen und Ehrenpreise

Laut Beschluss vom 10.03.2012 in der Jahreshauptversammlung wird jedes Mitglied einmal gefragt, ob das Vereinsmitglied bei einem Sieg ein Pokal oder Medaille haben will.

Für folgende Titel sind Pokale/Medaillen vorgesehen:

Bester Einzelvogel - Farbkanarien

Vereinsmeister Farbkanarien

Bester Einzelvogel – kleine glatte Rassen

Bester Einzelvogel – große glatte Rassen

Bester Einzelvogel – Positurkanarien frisierte Rassen

Vereinsmeister Positurkanarien – kleine glatte Rassen

Vereinsmeister Positurkanarien – große glatte Rassen

Vereinsmeister Positurkanarien – frisierte Rassen

Bester Einzelvogel – Mischlinge

Vereinsmeister Mischlinge

Bester Einzelvogel – Cardueliden

Bester Einzelvogel - Europäer

Vereinsmeister Cardueliden

 Vereinsmeister Europäer

 Vereinsmeister Prachtfinken

 Vize-Vereinsmeister Prachtfinken

 Vereinsmeister  Wellensittich

 Vize- Vereinsmeister Wellensittich

 Vereinsmeister  Sittiche/Papageien

Vize-Vereinsmeister Sittiche/Papageien

 

Bei einer vollen Schauklasse (siehe einzelne Sparten) erhält der Sieger eine Medaille.

§ 12.10 Titelvergabe und Schauklasseneinteilung der einzelnen Sparten bei der Vereinsausstellung

Es können in jeder Sparte Jung- und Altvögel ausgestellt werden.

Altvögel können nur bis zum 3.Lebensjahr ausgestellt werden (Beispiel: Ringjahr 2012, darf bis 2014 ausgestellt werden).

Wenn Kollektionen in der jeweiligen Sparte zugelassen sind, dürfen in der Kollektion nur Jungvögel oder Altvögel sein.

Ebenso können in den Kollektionen nur Vögel ausgestellt werden, die Ringe tragen, die dieselbe AZ-Nr. oder DKB-Nr. tragen

(Beschluss vom 10.03.2012 in der Jahreshauptversammlung)

 

§ 12.10.1 Sparte F (Farbkanarien)

Titelvergabe:

o   Einzelvögel

Bester Einzelvogel - Farbkanarien

o   Kollektionen

Vereinsmeister Farbkanarien

 

Um den Titel „Bester Einzelvogel - Farbkanarien“  und „Vereinsmeister Farbkanarien“ zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel bzw. 2 Kollektionen von 2 verschiedene Züchter ausgestellt sein.

 

 Es werden Lipochromvögel und Melanienvögel getrennt bewertet, ebenso Jung- und Altvögel.

Sollte von einer Farbe sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) ausgestellt werden, wird die Farbe für sich bewertet, das gleiche gilt bei Kollektionen wenn mindestens 4 oder mehr Kollektionen von einer Farbe von mindestens zwei Züchter.  Der erst Platzierte erhält eine Medaille.

Erst bei der Vergabe vom Titel „Bester Einzelvogel – Farbkanarien“ und „Vereinsmeister Farbkanarien“  konkurrieren Lipochrom- und Melanienvögel  (Jung- und Altvögel) gegeneinander.

Mindestpunktzahl für den Titel:

„Bester Einzelvogel – Farbkanarien“  ist 89 Punkte

„Vereinsmeister – Farbkanarien“ ist 358 Punkte

 

§ 12.10.2 Sparte P (Positurkanarien)

Titelvergabe:

o   Einzelvögel

Bester Einzelvogel – kleine glatte Rassen

Bester Einzelvogel – große glatte Rassen

Bester Einzelvogel – Positurkanarien frisierte Rassen

o   Kollektionen

Vereinsmeister Positurkanarien – kleine glatte Rassen

Vereinsmeister Positurkanarien – große glatte Rassen

Vereinsmeister Positurkanarien –frisierte Rassen

 

Um die obengenannten Titel zu vergeben, müssen mindestens 5 Einzelvögel bzw.3 Kollektionen von 2 verschiedenen Züchtern in den einzelnen Rassengruppen ausgestellt sein.

Ansonsten werden die Rassengruppen zusammengelegt.

Um mindestens den Titel „Bester Einzelvogel – Positurkanarien“ oder „Vereinsmeister Positurkanarien“ zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel bzw. 2 Kollektionen von 2 verschiedene Züchter ausgestellt sein.

 

Rassegruppe – kleine glatte Rassen beinhaltet:

o   Raza Espanola

o    Fife

o    Gloster

o    Deutsche Haube

o    Lizard

o    Irish Fancy

o   Japan Hoso

o   Rheinländer

o   Münchner

o   Scotch

 

Rassegruppe – große glatte Rassen beinhaltet:

o   Norwich

o   Border

o   Crested/Crestbred

o   Berner

o   Yorkshire

o   Lancashire

o   Llarguet Espanol

o   Bossu Belge

Rassegruppe – frisierte Rassen beinhaltet:

o   Gibber Italicus

o   Makige

o   Südholländer

o   Schweizer Frise

o   Giboso Espanol

o   Melado Tenerfeno

o   Mehringer

o   Fiorino

o   Nordholländer

o   Paduaner

o   Pariser Trompeter

o   AGI

Es werden Jung- und Altvögel getrennt bewertet.

Sollte von einer Positurrasse sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) ausgestellt werden, wird die Rasse für sich bewertet, das gleiche gilt bei Kollektionen wenn mindestens 4 oder mehr Kollektionen von einer Rasse von mindestens zwei Züchter. Der erst Platzierte erhält eine Medaille.

Erst bei der Vergabe vom Titel „Bester Einzelvogel – Positurkanarien“ und „Vereinsmeister Positurkanarien“  konkurrieren  Jung- und Altvögel gegeneinander.

Mindestpunktzahl für den Titel:

„Bester Einzelvogel – Positurkanarien“  ist 89 Punkte

„Vereinsmeister – Positurkanarien“ ist 358 Punkte

 

§ 12.10.3 Sparte M (Mischlinge)

Titelvergabe:

o   Einzelvögel

Bester Einzelvogel – Mischlinge

o   Kollektionen

Vereinsmeister Mischlinge

Um den Titel „Bester Einzelvogel Mischlinge“  und „Vereinsmeister Mischlinge“ zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel bzw. 2 Kollektionen von 2 verschiedene Züchter ausgestellt sein.  Sollte die Stückzahl auch bei einer Zusammenlegung unterschritten werden, wird kein Titel vergeben.

Es werden Jung- und Altvögel getrennt bewertet.

Sollte von einer Mischlingsart sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) ausgestellt werden, wird die Mischlingsart für sich bewertet, das gleiche gilt bei Kollektionen wenn mindestens 4 oder mehr Kollektionen von einer Mischlingsart von mindestens zwei Züchter. Der erst Platzierte erhält eine Medaille.

Erst bei der Vergabe vom Titel „Bester Einzelvogel – Mischlinge“ und „Vereinsmeister Mischlinge“  konkurrieren  Jung- und Altvögel gegeneinander.

Mindestpunktzahl für den Titel:

„Bester Einzelvogel – Mischlinge“  ist 89 Punkte

„Vereinsmeister – Mischlinge“ ist 358 Punkte

 

§ 12.10.4 Sparte C/E (Cardueliden/Europäer)

Titelvergabe:

o   Einzelvögel

Bester Einzelvogel – Cardueliden

Bester Einzelvogel - Europäer

o   Kollektionen

Vereinsmeister Cardueliden

Vereinsmeister Europäer

Um die obengenannten Titel zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel bzw. 2 Kollektionen von 2 verschiedenen Züchtern in den jeder Rassengruppen ausgestellt sein.

Ansonsten werden die Rassengruppen zusammengelegt.

Sollte die Stückzahl auch bei einer Zusammenlegung unterschritten werden, wird kein Titel vergeben.

Es werden Jung- und Altvögel getrennt bewertet.

Sollte von einer Art sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) ausgestellt werden, wird die Art für sich bewertet, das gleiche gilt bei Kollektionen wenn mindestens 4 oder mehr Kollektionen von einer Art von mindestens zwei Züchter.  Der erst Platzierte erhält eine Medaille.

Erst bei der Vergabe vom Titel „Bester Einzelvogel – Cardueliden“ / „Bester Einzelvogel – Europäer“ und „Vereinsmeister Cardueliden“ /“Vereinsmeister Europäer“ konkurrieren  Jung- und Altvögel gegeneinander.

Mindestpunktzahl für den Titel:

„Bester Einzelvogel – Cardueliden“  ist 89 Punkte

 „Bester Einzelvogel – Europäer“ ist 89 Punkte

„Vereinsmeister – Cardueliden“ ist 358 Punkte

„Vereinsmeister – Europäer“ ist 358 Punkte

 

§ 12.10.5 Sparte  EX (Prachtfinken)

Titelvergabe:

o   Vereinsmeister Prachtfinken

o   Vize-Vereinsmeister Prachtfinken

 

Um die obengenannten Titel zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel von 2 verschiedenen Züchtern in jeder Rassengruppen ausgestellt sein.

Es werden Jung- und Altvögel getrennt bewertet.

Jede Rasse/Farbe wird einzeln bewertet.  Sollte von einer Art sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) von mindestens zwei Züchter ausgestellt werden, erhält der erst Platzierte erhält eine Medaille.

 

Erst bei der Vergabe vom Titel „„Vereinsmeister Prachtfink“  und “Vize-Vereinsmeister Prachtfink“ konkurrieren  einzelne Rassen/Farben sowie Jung- und Altvögel gegeneinander.

Mindestprädikat für den Titel:

„Vereinsmeister Prachtfink“  ist das Prädikat „V“ (vorzüglich)

„Vize-Vereinsmeister Prachtfink“ ist das Prädikat „SG“ (sehr gut)

 

§ 12.10.6 Sparte WS (Wellensittiche)

Titelvergabe:

                - Vereinsmeister  Wellensittich

                - Vize-Vereinsmeister Wellensittich

Um die obengenannten Titel zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel von 2 verschiedenen Züchtern ausgestellt sein.

Sollte die Stückzahl nicht erreicht werden, wird kein Titel vergeben.

Es werden Jung- und Altvögel getrennt bewertet.

Jede Farbe wird einzeln bewertet.  Sollte von einer Farbe sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) von mindestens zwei Züchter ausgestellt werden, erhält der erst Platzierte erhält eine Medaille.

Es können nur Einzelvögel ausgestellt werden.

Erst bei der Vergabe vom Titel „„Vereinsmeister Wellensittich“  und “Vize-Vereinsmeister Wellensittich“ konkurrieren  Jung- und Altvögel gegeneinander.

Mindestprädikat für den Titel:

„Vereinsmeister Wellensittich“  ist das Prädikat „V“ (vorzüglich)

„Vize-Vereinsmeister Wellensittich“ ist das Prädikat „SG“ (sehr gut)

 

§ 12.10.7 Sparte SI/GS (Sittiche/Großsittiche/Papageien)

Titelvergabe:

                - Vereinsmeister  Sittiche/Papageien

                - Vize-Vereinsmeister Sittiche/Papageien

Um die obengenannten Titel zu vergeben, müssen mindestens 2 Einzelvögel von 2 verschiedenen Züchtern ausgestellt sein.

Es werden Jung- und Altvögel getrennt bewertet.

Jede Rasse/Farbe wird einzeln bewertet. Sollte von einer Rasse/Farbe sieben oder mehr Einzelvögel (entweder Jung- oder Altvögel) von mindestens zwei Züchter ausgestellt werden, erhält der erst Platzierte erhält eine Medaille.

Erst bei der Vergabe vom Titel „„Vereinsmeister Sittiche/Papageien“  und “Vize-Vereinsmeister Sittiche/Papageien“ konkurrieren  einzelne Rassen/Farben sowie Jung- und Altvögel gegeneinander.

Mindestprädikat für den Titel:

„Vereinsmeister Sittiche/Papageien“  ist das Prädikat „V“ (vorzüglich)

„Vize-Vereinsmeister Sittiche/Papageien“ ist das Prädikat „SG“ (sehr gut)

 

§ 12.10.8 Sparte Gesangskanarien/Gesangspositur

Auf der Vereinsausstellung werden keine  Gesangskanarien/Gesangspositurkanarien bewertet.

 

§ 12.10.9 Jugendzüchter

Unter Jugendzüchter versteht man Züchter bis zum Vollendung des 18.Lebensjahr (Stichtag ist die Vereinsausstellung).

Es wird für die einzelnen Sparten (F/P/M/C/E / EX / WS / SI/GS) einen Vereinsjugendmeister vergeben.

Eine Mindeststückzahl an Vögel ist nicht vorgesehen, um den Titel „Vereinsjugendmeister“ zu vergeben.

Der Titel „Vereinsjugendmeister“ wird nicht vergeben, wenn der Jugendzüchter gleichzeitig Vereinsmeister wird.

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Aktualisierung
Letzte Aktualisierung 13.11.2022
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